Mit der 25. BtMÄndV vom 11.05.2011 ist - wie angekündigt - nunmehr die Anwendung von Cannabis und dessen Zubereitungen zu medizinischen Zwecken auf Rezept erlaubt. Die Anlagen I bis III des BtMG sowie die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtmVV) wurden entsprechend geändert.
Der Cannabis-Wirkstoff THC wurde bereits in den USA zur Schmerztherapie, zur Behandlung der Multiplen Sklerose und gegen die Appetitlosigkeit bei AIDS-Erkrankten erfolgreich eingesetzt. Diese therapeutischen Maßnahmen sind jetzt auch in Deutschland legal möglich.