Arzneimittelgesetz (AMG)
 
Englische Version
 

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) vom 11. Dez. 1998 (BGBl. I S. 3586), letztmalig geändert durch die 15. AMG-Novelle vom 17.07.2009.

Nach § 1 ist der Zweck des Gesetzes, für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln Sorge zu tragen, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel. Gesetzestext

Vergleichbare Gesetze anderer EU-Staaten:

Großbritannien Medicines Act 1968

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Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ