Bei Haschisch (Scene-Bezeichnung: Dope, Peace) handelt es sich um das wesentlich stärkere unveränderte und reine Harz aus den Blütenspitzen des Cannabis, das vor allem durch Auspressen und Auskochen gewonnen wird und anschließend in Plattenform gepresst wird. Auch hier finden sich je nach Ursprungsregion große Unterschiede im THC-Gehalt. So enthält der indische Hanf (botanischer Name: Cannabis sativa var. indica) sehr hohe THC-Konzentrationen.
Verarbeitungsformen des indischen Hanf sind:
Haschischsorten (Scene-Bezeichnungen) aus verschiedenen Regionen und mit unterschiedlichen THC-Gehalten sind:
Eine weitere Konsummöglichkeit besteht in der oralen Einnahme von Haschisch, z.B. von Haschisch-Keksen (Scenebegriff: Hasch-Cookies). Hierbei ist die Wirkung weniger steuerbar, da sie plötzlich nach der Ingestion einsetzt und nicht wie beim Rauchen dosiert werden kann.
Das Suchtpotential von Haschisch ist relativ gering, das Absetzen führt nicht zu körperlichen Entzugserscheinungen. Bei regelmäßigem Gebrauch kann es zu steigendem Blutdruck und abnehmender Konzentrationsfähigkeit kommen. Die Fähigkeit zum Autofahren kann beeinträchtigt werden.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Haschischeinfluss wird bei THC-Nachweis nach § 24a StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn der Befund im Blut über 1 ng/ml liegt. Bislang wurde bereits bei Besitz von Haschisch die Fahreignung angezweifelt und eine MPU-Begutachtung gemäß § 14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) angeordnet. Diese Praxis ist durch ein Beschluss des Verfassungsgericht (Az. 1 BvR 2062/96 [Quelle: Tagesspiegel v. 13.07.2002]) geändert worden. Danach ist der alleinige Besitz von geringen Haschischmengen kein ausreichender Grund für einen Drogentest bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis.