Spice Verbot

Nachdem in der bislang legal erhältlichen Modedroge Spice ein synthetischer Wirkstoff (JWK-018), die etwa viermal so stark wirkt wie THC, sowie weitere synthetische Cannabinoide (CP 47,497 und Derivate) festgestellt wurden, hat die Bundesregierung nunmehr eine Eilverordnung (22. BtMÄndV, in Kraft zum 22.01.2009) erlassen, die diese Wirkstoffe in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - zunächst befristet für ein Jahr - aufnimmt. Der freie Verkauf von Spice ist somit verboten.

In einigen anderen EU-Staaten - unter anderen in den Niederlanden - war der Verkauf von Spice bereits vor einiger Zeit verboten worden.

JWK-018 ist als Tierarzneimittel im Test. Für die Wirkung am Menschen bestehen derzeit keine konkreten Erkenntnisse. Der Zusatz im Spice stellt einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz dar, numehr auch einen Verstoß gegen das BtMG. Die individuell als sehr unterschiedlich empfundene Rauschwirkung könnte auf die schwankenden Wirkstoffgehalte an JWK-018 sowie der synthetischen Cannabinoide zurückzuführen sein.