GHB / GBL
 
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Gamma-Hydroxybuttersäure, 4-Hydroxybuttersäure, 4-Hydroxybutansäure, C4H8O3, MG 104,1 g/mol

Oft auch als Liquid Ecstasy bezeichnete, meist in flüssiger Form konsumierte synthetisch hergestellte illegale Partydroge, die jedoch nichts mit Ecstasy zu tun hat. Wird teilweise bewußt zur Wirkungsverstärkung anderer Drogen eingesetzt, obwohl hier erhebliche Gefahren bestehen, wobei die atemlähmende Wirkung zusammen mit Opiaten oder Alkohol zu Todesfällen geführt hat.

GHB ist mit den Neurotransmittern (GABA) verwandt, die das körpereigene "Glückshormon" Dopamin steuern. Die Wirkung ist stark dosisabhängig und kann massiv durch Beikonsum anderer Drogen sowie Alkohol beeeinflußt werden. Allein konsumiert, tritt bei 0,75 bis 1,5 g zunächst die euphorisch - entspannende Wirkung auf, die Libido wird erhöht. Höhere Dosen bis zu 2,5 g führen zur Schläfrigkeit, über 2,5 g zum koma-ähnlichen Tiefschlaf. Als Nebenwirkungen werden Übelkeit, Erbrechen, Hypotonie, Atemnot, Verwirrtheit und Krämpfe beobachtet. Die Wirkung beginnt bei oraler Aufnahme nach ca. 15 Minuten und kann bis zu 3 Stunden andauern (Halbwertzeit 20 bis 45 Minuten).

Außer als Partydroge wird GHB in der Chirurgie eingesetzt (Somsanit®), neuerdings auch als Mittel gegen Kataplexien (Xyrem®, Na-Salz). GHB wird gelegentlich auch als Doping-Mittel im Hochleistungssport verwendet. Mit der 16. BtMÄndV vom 1.3.2002 unterliegt GHB den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.

Nach Presseberichten (Tagesspiegel v. 15.08.05) wird GHB als Partydroge immer populärer, insbesondere bei Jugendlichen, um in traum- und trance-ähnlichen Zuständen zu tanzen. In den USA hat sich die Anzahl von GHB-Patienten in den Rettungsstellen innerhalb von 4 Jahren verzwanzigfacht.

In letzter Zeit wurde GHB in Kombination mit Alkohol auch dazu benutzt, Frauen sexuell gefügig zu machen ("Date rape drug"). Durch die das Gedächtnis beeinflussende Wirkung können sich die Opfer u.U. nicht mehr genau an das Geschehen erinnern.

Nachweis

Der Nachweis kann wegen weitgehender Metabolisierung zu CO2 und Wasser lediglich mit empfindlichen Meßmethoden wie GC/MS im Serum oder Urin erfolgen. Therapeutische Plasmakonzentrationen liegen bei 50 bis 120 µg/ml, toxische bei 200 µg/ml, letale ab 260 µg/ml. Die Nachweisdauer im Blut beträgt ca. 6 Stunden, im Urin ca. 12 Stunden. Die Möglichkeit einer GHB-Intoxikation sollte in Fällen unklarer Bewusstlosigkeit mit opiattypischer Symptomatik in Betracht gezogen werden.

GBL

GBL (γ-Butyrolacton, Tetrahydrofuran-2-on) ist eine Vorstufe von GHB und wird im Körper rasch zu GHB metabolisiert. GBL wird als technisches Lösungsmittel sowie als Synthesebaustein von Pharmazeutika und anderen Chemikalien großtechnisch dargestellt. Da es wegen seiner technischen Bedeutung mit der 17. BtMÄndV durch eine Ausnahmeregelung nicht dem BtMG (und auch nicht dem GÜG) unterliegt, wird es in zunehmenden Maße als Ersatz für GHB mißbraucht, trotz seiner ätzenden Wirkung und in Unkenntnis möglicher technischer Verunreinigungen, wobei die Resorption schneller als bei GHB erfolgt. Wegen der größeren Bioverfügbarkeit sollte die GBL-Dosierung maximal 2/3 der GHB-Dosierung betragen.

Lit.: Steinecke, H. et al, Rechtsmedizin 12, 375-377 (2002)

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Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ