Eine Kombination von Begriffen, die Krankheitsnamen bezeichnen, wie z.B. Gelbsucht, andererseits auf charakterliche Defizite hinweisen, z.B. Eifersucht. So bezeicnete auch die ursprüngliche Definition der WHO von 1957 (drug addiction):
Dieser Begriff der Sucht wurde 1965 von dem Begriff der Abhängigkeit von bestimmten Drogen, drug dependence, abgelöst. Während der Begriff der Sucht früher stärker durch moralische Kriterien, z.B. der Willensschwäche, geprägt war, wurde in den letzten Jahren auch durch diese wertneutralere Definition der WHO der Krankheitsaspekt der Abhängigkeit von bestimmten Drogen stärker berücksichtigt. Auch in der Rechtsprechung wurde mit der Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes, besonders durch den § 35 BtMG, die Therapie des Abhängigen in den Vordergrund gestellt.