Urinkontrolle
 
 
 

auch Clean-Nachweis, entweder vom Gericht oder einer Behörde angeordneter oder vom ehemals Abhängigen selbst gewünschter Nachweis seiner erreichten Drogenfreiheit durch chemische Untersuchung von regelmäßig oder sporadisch abgegebenen Urinproben auf illegale Drogen, z.B. Cannabis, Cocain, Opiate.

Der Clean-Nachweis kann Bestandteil außerstationärer bzw. ambulanter Therapie-oder Rehabilitationsangebote sein, siehe Therapie.

Ebenso dient der Clean-Nachweis der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis gemäß FEV oder der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung, z.B. in Fragen des Sorgerechtsentzuges ehemals drogenabhängiger Mütter oder bei der Wiederaufnahme einer Berufsausbildung oder qualifizierten Berufstätigkeit nach Überwindung der Drogenabhängigkeit, wobei hier zunehmend die Haaranalyse anstelle der Urinkontrolle tritt..

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Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ