Kava-Kava
 
 
 

Rauschpfeffer-Wurzelstockextrakt mit den als Kavapyrone bezeichneten chemischen Wirkstoffen Kavain (5,6-Dihydroxy-4-methoxy-6-styryl-2H-pyran-2-on) und dessen Methoxy- und Didydroxoderivaten Yangonin und Marindinin. siehe Rauschpfeffer.

In Deutschland wurde Kava-Kava-Wurzelstockextrakt bis zum Verbot 2002 (siehe unten) therapeutisch zur Behandlung von leichten allgemeinen Angstzuständen eingesetzt (Handelsnamen Antares®, Kava-ratiopharm® und Kavasporal forte®). Die Wirkungsweise ist nicht geklärt, die Wirksamkeit umstritten. Als Nebenwirkungen können Sehstörungen sowie leichte allergische Reaktionen (Hautrötung, Juckreiz) auftreten, selten Schockzustände und Leberschädigungen. Wegen möglicher Leberschädigungen wurden die Präparate vom Markt genommen.

Mit Anordnung vom 14.06.2002 an die pharmazeutischen Unternehmer hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II, die Zulassung für Kava-Kava (Piper methysticum)-haltige und Kavain-haltige Arzneimittel einschließlich homöopathischer Zubereitungen mit einer Endkonzentration bis einschließlich D4 widerrufen.

Als Begründung werden Unterlagen und Erkenntnisse über die Risiken einer Anwendung von Kava-Kava und Kavain-haltigen Arzneimitteln angegeben, und zwar schwerwiegende hepatotoxische Reaktionen, die über ein nach den Erkenntnissen der Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. So liegen dem BfArM insgesamt 39 spontan gemeldete Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen mit Leberbeteiligung vor, davon 3 mit tödlichem Verlauf.

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Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ