Als Substitutionstherapie wird die Behandlung schwerst Opiatabhängiger mit Opiat-Ersatzmedikamenten wie Methadon bzw. L-Polamidon oder Tilidin bezeichnet.
Man unterscheidet zwischen einer Dauertherapie ("maintenance") und einer Entzugstherapie mit Methadon ("maintenance to abstinence").
Therapieziele bei der Dauertherapie, bei der täglich 40 bis 80 Milligramm Methadon verabreicht werden, sind vor allem die gesundheitliche Stabilisierung, soziale Integration, Verhinderung der Folgekriminalität und von schwerwiegenden Infektionskrankheiten wie Hepatitis C oder Aids bei Opiatabhängigen, bei denen alle drogenfreien Therapien gescheitert sind. Methadon-Entzugstherapien mit ausschleichender Dosierung werden vor allem bei süchtigen Schwangeren und deren ebenfalls heroinabhängigen Neugeborenen empfohlen.
Während amerikanische und englische Katamnesen (z.B. F.R.Gearing, 1974) über Erfolge der Dauertherapie berichteten, wurde die Substitutionsbehandlung mit Methadon in Deutschland bis 1990 nur in besonders begründeten Einzelfällen durchgeführt , da Methadon oder L-Polamidon, über einen längeren Zeitraum eingenommen, selbst zu einer körperlichen Abhängigkeit und Entzugssymptomen beim Absetzen führen kann.
Mit dem Inkraftreten der NUB-Richtlinien (Neue Untersuchungs-und Behandlungsrichtlinien) des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen am 1. Oktober 1991, die die Behandlung von Heroinabhängigen mit Methadon ( bzw. Levo-Methadon) regeln, wurde die Substitutionsbehandlung in folgenden Fällen möglich:
Bisherige Auswertungen von Methadonprojekten in verschiedenen Bundesländern weisen auf die Bedeutung einer gleichzeitigen psychosozialen Betreuung neben der reinen Methadonvergabe hin.
Seit 1.7.2002 darf die Substitution nur noch durch Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen (§ 5 BtMVV). Ein bundesweites Substitutionsregister ist im Aufbau (§ 5a BtMVV).
Als weiteres "Substitutionsmedikament" wurde ab 1976 vor allem von Opiatabhängigen selbst das Medikament Valoron (Wirkstoff: Tilidin) als Substitutionsmittel bzw. zur Linderung des Entzugs benutzt. Bis zur Regelung der Methadonvergabe wurde von freipraktizierenden Ärzten zeitweise Dihydrocodein für ambulante Entzüge verschrieben.
In den letzten Jahren werden besonders in Großbritannien und der Schweiz Versuche mit legaler Heroinverschreibung für völlig verelendete Opiatabhängige durchgeführt (sogenannte harm reduction).
Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese VO erlaubt im Anhang I,8 die Anwendung von Methadon sowie von Buprenorphin und Heroin zur Substitutionstherapie.
Lit. Gearing, F.R.: Methadone Maintenance Treatments Five Years Later - Where are they now? American Journal of Public Health 64: 44, 1974
Schönhöfer, P.S., Hasse, H.E.: Zur Diskussion der Methadon-Programme in der Bundesrepublik. In: Deutsche Medizinische Wochenschrift 98:2038, 1973
Verthein, U., Degkwitz, P., Haasen, CH., Raschke,P., Krausz, M.: Die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger mit Codein/ Dihydrocodein und Methadon - ein Kontrollgruppenvergleich. In: Sucht 42: 108-118
Post, U.: Psychosoziale Integration unter mehrjähriger Methadonsubstitution. In: Sucht 435: 56-62, 1997
Weber, I.: Psychosoziale Betreuung bei Substitutionsbehandlung. In: Sucht 44: 409-417, 1998