Verbotene Dopingmittel -
B-2-Agonisten
 
 
 

Stand: 1.1.2010 Welt Anti-Doping Agentur (WADA)

Alle B-2-Agonisten (darunter ggf. beide optischen Isomere) sind verboten. Ausgenommen davon sind Salbutamol (maximal 1600 Mikrogramm über 24 Stunden) und inhaliertes Salmeterol, deren Anwendung in Einklang mit dem Internationalen Standard für Medizische Ausnahmegenehmigungen gemeldet werden muss.

Ein Salbutamolwert im Urin von mehr als 1000 ng/ml wird nicht als beabsichtigte therapeutische Anwendung des Stoffs angesehen und gilt als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis, es sei denn, der Athlet weist anhand einer kontrollierten pharmakokinetischen Studie nach, dass dieses anaomale Ergebnis die Folge der therapeutischen Anwendung (in einer Dosis von maximal 1600 Mikrogramm über 24 Stunden) von inhaliertem Salbutamol war.

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Letztes Update dieser Seite: 11.05.2010 - IMPRESSUM - FAQ