Englische Bezeichnung für einen Händler, gebräuchlicher Scene-Begriff für "Drogenhändler"
Man unterscheidet dabei zwischen :
- süchtigen Klein-Dealern, die für ihren Eigenkonsum oder zur Finanzierung ihres Eigenkonsums Drogen in geringen Mengen kaufen oder "in Kommission" erhalten und diese gestreckt mit Zusatzstoffen an andere Süchtige weiterverkaufen
- nicht-süchtigen Groß-Dealern, häufig auch Organisationen mit mafia-ähnlichen Strukturen, die illegale Drogen im großen Stil im- oder exportieren.
In der Rechtsprechung wird diesem Unterschied durch die §§ 29 und 29a BtMG Rechnung getragen.
Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ