Arbeitsplatz & Drogen
 
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Die Auswirkungen eines Drogenkonsums in Arbeit stehender Personen sind denen des Alkoholkonsums vergleichbar. Aus Sicht des Arbeitgebers reduziert sich die Produktivität anwesender Mitarbeiter als Folge des hangover-Effekts bzw. deren Fehlzeiten steigen. Hinzu kommt ein erhöhtes Unfallrisiko, wobei die Verantwortung für die Beschäftigung erkennbar unter Drogeneinfluss stehender Arbeitnehmer beim Arbeitgeber liegt. Für den Arbeitnehmer geht es oft um den Erhalt des Arbeitsplatzes, wobei auch die Lohnfortzahlung im Falle der Wahrnehmung von Therapieangeboten eine wichtige Rolle spielt.

Insbesondere auf besonders gefährdeten, sicherheitsrelevanten Arbeitsplätzen (z.B. im personenbefördernden Gewerbe) werden Drogen-Screenings bei Einstellungen sowie konkretem Anlass durchgeführt. Dazu werden Urinproben (bzw. Haarproben für länger zurückliegende Zeiträume) auf Drogen wie Cannabis, Opiate, Cocain und Ecstasy untersucht. Siehe Nachweismethoden.

n Deutschland sind diese Drogen-Tests formal betrachtet freiwillig, d.h. sie können nicht vom Arbeitgeber erzwungen werden. Die Zustimmung des Bewerbers ist eine generelle Voraussetzung, außerdem muß der Betriebsrat des Unternehmens zustimmen. Bei positivem Ergebnis werden die Bewerber an eine Drogenberatungsstelle vermittelt und erhalten nach vier Wochen einen neuen Bewerbungstermin. Sind die Testergebnisse erneut auffällig, teilt der Betriebsarzt dem Unternehmen mit, daß der Bewerber für bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten nicht geeignet ist.

Neben diesem eher präventiven Aspekt der frühzeitigen Erkennung und Behandlung Drogenabhängiger spielen Drogentests auch bei der Rehabilitation eine Rolle. So stellen Urinkontrollen und Haaranalysen zum Nachweis der erreichten Drogenfreiheit einen wichtigen Bestandteil außerstationärer bzw. ambulanter Drogentherapiemodelle dar. Siehe Therapie. Auch hier ist die Teilnahme freiwillig. Der Clean-Nachweis dient der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung, z.B. der Erlangung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, sowie der Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung oder Berufstätigkeit.

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Letztes Update dieser Seite: 08.02.2019 - IMPRESSUM - FAQ